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Ein Blick hinter die künftigen Branding-Strategien: Bald sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden umweltbezogenen Aussagen („Greenwashing“) geschützt werden. Erst richtete sich der Fokus auf die Green Claims-Richtlinie, nun rückt die EmpCo-Richtlinie in den Mittelpunkt – ein echter Kurswechsel?

Noch kritisch zu bewerten oder bislang ungeklärt sind dabei:
– die Auslegung „allgemeiner Umweltaussagen“
– die Abgrenzung und Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln
– die Definition des Warenbegriffs
– Bußgeld- und Schadensersatzregelungen
– Übergangsfristen und deren praktische Umsetzung
– die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln im B2B-Bereich
– das Verhältnis zum Markenrecht – insbesondere bei Gewährleistungsmarken

Die EmpCo-Richtlinie ist seit März 2024 in Kraft und muss bis 2026 in nationales Recht überführt werden. Eine übersichtliche Einschätzung liefert die aktuelle Stellungnahme von Bitkom:
bitkom.org – Nationale Umsetzung der EmpCo-Richtlinie:
🔗 https://lnkd.in/evh6R7Cs

Ich bleibe für euch dran und teile neue Entwicklungen, sobald sie vorliegen. Bei Fragen oder Diskussionsbedarf – einfach melden!

Foto von Dominik Puskas auf Unsplash

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