Papier aus Frischfasern (Primärfaser-Papier) unterliegt der EUDR. Es muss nachgewiesen werden, dass das Holz legal gewonnen wurde und nicht von nach dem 31.12.2020 entwaldeten Flächen stammt – inklusive Sorgfaltsnachweis.
Recyclingpapier nutzt kein neues Holz, sondern recyceltes Material. Daher gilt es nicht als entwaldungsrelevant und fällt meist nicht unter die EUDR.
Was ist die EUDR – die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten? Seit Juni 2023 in Kraft, gilt ab Ende 2024 (bzw. Mitte 2025 für KMU). Sie betrifft Produkte aus Rohstoffen wie Holz, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Rind und Kautschuk – auch in verarbeiteter Form (!), z. B. Papier, Möbel oder Leder.
Die Verwendung von Recyclingpapier kann für Ihr Produkt (und ihr Unternehmen) also ein entscheidender Hebel sein, um den Anforderungen der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten EUDR gerecht zu werden. Zwar ersetzt Recyclingpapier nicht die Einhaltung der Verordnung – doch es kann Ihnen dabei helfen, diese deutlich einfacher zu erfüllen oder in bestimmten Fällen sogar aus dem Anwendungsbereich der EUDR herauszufallen.
Also: Setzen Sie jetzt auf nachhaltige Lösungen und verschaffen Sie sich einen klaren Compliance-Vorteil. Nutzen Sie Recyclingpapier um Ihre Lieferketten EUDR-konform zu gestalten 💯
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